Das Amtsgericht Köln hat heute zwei Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu Jugendstrafen von 16 bzw. 12 Monaten verurteilt und die Vollstreckung beider Strafen zur Bewährung ausgesetzt.
Die beiden Angeklagten, die zur Tatzeit 19 Jahre alt waren, haben die ihnen zur Last gelegten Taten umfassend eingeräumt.
Ausweislich der durchgeführten Beweisaufnahme befuhren die Angeklagten am 26.03.2015 gegen 00:30 Uhr die Aachener Straße in Köln im Rahmen eines privaten Autorennens mit einer Geschwindigkeit von 85 km/h bis 115 km/h. Einer der Angeklagten überquerte hierbei die Kreuzung zur Brüsseler Straße trotz der für ihn Rotlicht zeigenden Ampel. Dabei kollidierte er mit einem Taxi, dessen Fahrer vier Personen beförderte. Alle vier Insassen und der Fahrer des Taxis wurden durch die Kollision verletzt. Einer der Fahrgäste erlitt ein massives Schädel-Hirn-Trauma und verstarb kurze Zeit später an den Unfallfolgen.
Das Jugendschöffengericht kam nach der Anhörung der Jugendgerichtshilfe – übereinstimmend mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft - zu dem Ergebnis, dass auf die beiden Angeklagten Jugendstrafrecht und kein Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Beide Angeklagten sind bislang weder verkehrsrechtlich noch strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Den beiden Angeklagten war seit Begehung der Tat am 26.03.2015 die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Neben den Jugendstrafen entzog das Amtsgericht den Angeklagten die Fahrerlaubnis nunmehr endgültig und ordnete darüber hinaus eine Sperrfrist für die Wiedererlangung des Führerscheins von 12 Monaten an.
Pressemitteilung Nr. 127/17 des AG Köln vom 12.01.2016
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